Mängelhaftungsrecht Erklärung findest Du hier:
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Regelungen beim Verkauf von NeuwareBeim Verkauf von Neuware bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
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Regelungen beim Verkauf von GebrauchtwareUnabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Mängelhaftungsfrist bei gebrauchter Ware bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt. Des Weiteren bleibt unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Mängelhaftungsfrist bei gebrauchter Ware die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen, unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.Im Übrigen gilt für gebrauchte Ware eine Mängelhaftung von einem Jahr, wenn der Kunde Verbraucher ist. Die Mängelhaftung für gebrauchte Ware ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist.Im Übrigen bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.