Neue E-Scooter-Pflichten 2026/2027: Blinker, Bremsen und was sich ändert
Rund um E-Scooter kursieren gerade viele Halbwahrheiten: „Bald braucht jeder Roller einen Blinker“, „die alten sind dann verboten“. Beides stimmt so nicht. Der Bundesrat hat Ende 2025 die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschlossen, verkündet wurde sie am 6. Februar 2026. Sie bringt echte Änderungen — aber gestaffelt und mit klarem Bestandsschutz. Dieser Ratgeber sortiert, was wirklich kommt, ab wann es gilt und was davon dich als Fahrer eines heute gekauften Scooters überhaupt betrifft.
Das Wichtigste in Kürze
- Blinkerpflicht ab 2027 — aber nur für neu gebaute Modelle, nicht für vorhandene Scooter.
- Bestandsschutz: Wer heute einen zugelassenen E-Scooter hat, muss nichts nachrüsten.
- Neue Technik bei Neufahrzeugen: getrennte Vorder- und Hinterradbremse, strengere Batteriesicherheit, Nassbremstest.
- Verhaltensregeln ab 1. März 2027: Angleichung an den Radverkehr — mehr erlaubt, aber auch klarere Pflichten.
- Höhere Bußgelder für Gehweg-Fahren, Fahren zu zweit und gefährliche Manöver.
Der Zeitplan: Was gilt wann?
Die Novelle tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern in Stufen. So behältst du den Überblick:
| Termin | Was passiert |
|---|---|
| 19. Dez 2025 | Bundesrat beschließt die Novelle |
| 6. Feb 2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt |
| 1. April 2026 | Erster Teil tritt in Kraft |
| 1. März 2027 | Hauptregeln greifen: neue Verhaltensregeln & Technikpflichten für Neufahrzeuge |
Die Blinker-Sache – ehrlich erklärt
Ab 2027 müssen neu produzierte Elektrokleinstfahrzeuge Fahrtrichtungsanzeiger haben, also Blinker. Der Gedanke dahinter: Wer abbiegen will, kann beide Hände am Lenker lassen, statt den Arm auszustrecken — das macht das Abbiegen sicherer. Entscheidend ist aber das kleine Wort „neu produziert“. Für alle Scooter, die vorher mit gültiger Betriebserlaubnis in den Verkehr gekommen sind, gilt Bestandsschutz. Du musst deinen jetzigen Roller nicht umbauen und darfst ihn ganz normal weiterfahren. Die Übergangsfrist bis 2027 gibt den Herstellern Zeit, ihre Produktion umzustellen.
Was sich bei Neufahrzeugen technisch ändert
Neben dem Blinker schreibt die Novelle für neu gebaute Modelle weitere Verbesserungen vor. Sie zielen alle auf mehr Sicherheit:
- Getrennte Bremsen: Mehrachsige Fahrzeuge brauchen eine unabhängige Vorder- und Hinterradbremse — kürzerer Bremsweg, mehr Kontrolle.
- Nassbremstest: Die Bremsleistung wird künftig auch unter nassen Bedingungen geprüft.
- Batteriesicherheit: Anpassung an die Norm DIN EN 50604-1, also strengere Vorgaben für die Akkus.
- Fahrdynamik: erweiterte Tests, unter anderem für das Überfahren von Bordsteinkanten in beide Richtungen.
Neue Verhaltensregeln: „wie beim Fahrrad“
Ab dem 1. März 2027 werden E-Scooter im Straßenverkehr weitgehend an den Radverkehr angeglichen — gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Konkret heißt das unter anderem:
- Der Grünpfeil darf genutzt werden, so wie beim Fahrrad.
- Nebeneinanderfahren ist erlaubt, solange niemand behindert wird.
- Das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gilt dann auch für E-Scooter.
- Grundsätzlich darfst du überall dort fahren, wo auch Radverkehr erlaubt ist.
- Städte und Kommunen bekommen mehr Handhabe, das Abstellen von Leih-Scootern zu regeln.
Höhere Bußgelder
Parallel wurden einige Verwarnungsgelder angehoben, um Regelverstöße ernster zu nehmen:
| Verstoß | vorher | neu |
|---|---|---|
| Auf dem Gehweg fahren | 15 € | 25 € |
| Zu zweit fahren | 5 € | 25 € |
| Gefährliche Manöver | — | 35 € |
Unabhängig von der Novelle gelten weiterhin die harten Regeln zu Alkohol (0,5 Promille wie beim Auto, unter 21 Jahren 0,0 Promille) und Handy am Steuer. Mehr dazu im Regel-Überblick 2026.
Betrifft mich das? Der Kurz-Check
- Du hast bereits einen zugelassenen E-Scooter? Dann ändert sich für dein Gerät technisch nichts — kein Blinker, keine Nachrüstung. Nur die neuen Verhaltensregeln und Bußgelder gelten für alle.
- Du kaufst ab 2027 neu? Dann bekommst du automatisch ein Modell, das die neuen Technikvorgaben erfüllt.
- Du kaufst jetzt? Alles, was heute Straßenzulassung hat, bleibt dauerhaft legal — auch nach 2027.
Talkis Empfehlung
Keine Panik und kein Grund, schnell noch etwas zu kaufen oder zu verschrotten. Wer heute einen zugelassenen Scooter hat, fährt ihn legal weiter. Die Novelle macht E-Scooter vor allem sicherer und im Verkehr berechenbarer — das ist gut. Wenn du sowieso ein neues Modell suchst, achte auf getrennte Bremsen und gute Verarbeitung. Sag mir, worauf es dir ankommt, dann zeige ich dir passende, zukunftssichere Roller.
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Häufige Fragen
Muss ich meinen E-Scooter mit einem Blinker nachrüsten? Nein. Die Blinkerpflicht ab 2027 gilt nur für neu produzierte Modelle. Für Scooter mit bestehender Betriebserlaubnis gilt Bestandsschutz — sie dürfen ohne Nachrüstung weitergefahren werden.
Werden alte E-Scooter ab 2027 verboten? Nein. Ein Fahrverbot für vorhandene Scooter gibt es nicht. Wer heute ein zugelassenes Gerät fährt, darf das auch nach 2027 weiter tun.
Ab wann gelten die neuen Regeln? Ein erster Teil der Novelle gilt seit dem 1. April 2026. Die Hauptregeln — neue Verhaltensregeln und Technikpflichten für Neufahrzeuge — greifen ab dem 1. März 2027.
Was ändert sich bei den Verkehrsregeln? E-Scooter werden weitgehend an das Fahrrad angeglichen: Grünpfeil nutzen, nebeneinanderfahren und „Radverkehr frei“ sind erlaubt. Grundsätzlich darfst du fahren, wo Radverkehr erlaubt ist.
Wie hoch sind die neuen Bußgelder? Gehweg-Fahren kostet jetzt 25 Euro (vorher 15), Fahren zu zweit 25 Euro (vorher 5), gefährliche Manöver 35 Euro.